Presseerklärung, 01.05.2007 Rinder statt Kinder?
PAKT e.V. fordert die Finanzierung des CDU-Familienprogramms durch Streichung der Subventionierung von Lebendtiertransporten Köln
Trotz der Abschaffung der Subventionen für den Export lebender Schlachtrinder aus Mitgliedstaaten der EU in Drittländer stellen Lebendtiertransporte
nach wie vor ein gutes Geschäft dar: Die seit 24. Dezember 2005 geltende neue Verordnung ( per Gesetz mit Wirkung zum 01.01.06) bezieht sich nämlich nicht auf Zuchtrinder.
Für jedes Rind, das als Zuchttier deklariert wird, wird eine Ausfuhrerstattung von mindestens
38,50 EURO pro 100 kg Lebendgewicht gezahlt. So ergibt sich schnell ein höchst einträglicher
Gewinn für den Exporteur.
Mit jeder Fuhre werden bis zu 33 Tiere transportiert –
und über 8.500 Euro wandern aus der Tasche der Steuerzahler in die des Unternehmers.
Warum diese Steuergelder weiterhin in die Finanzierung erklärtermaßen sinnloser
und oftmals unter katastrophalen Bedingungen stattfindender tagelanger Transporte
investieren, fragt nun die PAKT e.V. mit Geschäftssitz in Düsseldorf.
Hannelore Thomas, die Leiterin der Außenstelle Köln, bringt es auf
den Punkt: „Schaffen sie diese Subventionen für die Ess- und Schlachtgewohnheiten anderer Völker ab und finanzieren sie mit dem eingesparten Geld zusätzliche Maßnahmen
des neuen Familienprogramms!“Statt eine handvoll Monopolisten zu subventionieren, die mit
den Tiertransporten in Staaten des Nahen Ostens und Nordafrika einen Reibach verdienen,
sollten die Gelder in die Betreuung und Ausbildung unserer Kinder investiert werden, fordert die Tierschützerin. Als aktives CDU-Mitglied wendet sie sich direkt
an die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Ursula von der
Leyen: „Mit der durch die Streichung dieser Subventionen zu erzielenden immensen
Ersparnis an Steuergeldern könnten weitere Maßnahmen des Programms für Familien
mit Kindern finanziert werden.“
Die PAKT, die sich für
die Interessen von Nutz- und Haustieren einsetzt und über eine Vielzahl von Außenstellen
–nunmehr auch in den neuen Bundesländern- in der Bundesrepublik verfügt, ist ein
gemeinnütziger Verein.
Der ehrenamtlich tätige Einsatzleiter ist sowohl als Sachverständiger
im Tiertransport- und Subventionsrecht für Behörden wie Zoll, Veterinärdienststellen,
Polizei und Gerichte im ganzen EU-Bereich, als auch für behördliche Weiterbildungsmaßnahmen
tätig.